Nach vierjähriger Diskussion und Überlegung haben der Europäische Rat und das Europäische Parlament im Mai 2017 der vorgelegten Verordnung (EU) 2017/821 zugestimmt, die den Zugang von Mineralien aus Konfliktgebieten in die Europäische Union regelt. Die neue Gesetzgebung wird die Betriebsabläufe von Schmuckunternehmen in der Europäischen Union sowie Unternehmen, die sie außerhalb der EU beliefern, erheblich beeinträchtigen.
Die neue EU-Verordnung erhebt bei der Einfuhr von Gold, Zinn, Tantal oder Wolfram aus Konflikt- und Hochrisikogebieten bestimmte Sorgfaltspflichten. Sie wird somit nach dem Kimberley-Prozess und dem Abschnitt 1508 des Dodd Frank Act zum dritten großen Regulierungsrahmen, der die Schmuckindustrie beeinflusst. Während die Gesetzgebung bereits genehmigt wurde, gestatten die EU-Gesetzgeber eine vierjährige Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2021 um die Sorgfaltspflichten und andere Verfahren, die Teil ihrer Anforderungen sind, zu übernehmen.
Am Sonntag, den 24. September 2017, präsentiert die CIBJO in Kooperation mit der italienischen Ausstellungsgruppe ein Seminar, um Schmuckunternehmen die Hintergründe zu den neuen Gesetzen und deren Auswirkungen zu präsentieren und Strategien zur Umsetzung der neuen Regelungen im eigenen Unternehmen vorzustellen. Das Seminar findet am zweiten Tag der VICENZAORO statt, von 10.30 Uhr bis 13.00 Uhr.