Pforzheim, 06. Februar 2025. Die Tarifgemeinschaft des Bundesverband Schmuck, Uhren, Silberwaren und verwandte Industrien e.V. (BVSU) und des Edelmetallverband Schwäbisch Gmünd begrüßte am 05.02.2025 die Vertreter der IG Metall zur 2. Verhandlungsrunde 2025 in der Edelmetallindustrie. In den Tagungsräumen des historischen Industriehauses in Pforzheim legten die Arbeitgeber gleich zu Beginn der Verhandlungen ein dezidiert ausgearbeitetes Angebot vor, welches sich am Referenzabschluss der Metall- und Elektroindustrie orientierte. Insbesondere die Entgelterhöhungen und die überproportionale Erhöhung der Ausbildungsvergütungen wurden zur Besserstellung der Arbeitnehmer aus dem Referenzabschluss entnommen. Nach intensiven Verhandlungen konnte kurz vor Mitternacht ein Verhandlungsergebnis erzielt werden. Es beinhaltet u.a.:
- Die Laufzeit beträgt 25 Monate bis mindestens 31. Januar 2027.
- Die Tariftabellen behalten bis zum 30.06.2025 ihre Gültigkeit. Ab dem 01. Juli 2025 erhöhen sie sich um 2,0 % und ab 01. Juli 2026 um weitere 3,1 %.
- Die Ausbildungsvergütungen werden überproportional um 140 Euro ab dem 01. April 2025 und ab dem 01. Juli 2026 um weitere 3,1 % erhöht.
- Beschäftigte, die zum 1. Mai in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 600 Euro brutto (Teilzeitbeschäftigte anteilig). Unternehmen in wirtschaftlich schwieriger Situation können per freiwilliger Betriebsvereinbarung eine Verschiebung von 200 Euro auf August 2025 oder anstatt dieses Betrags einen zusätzlichen freien Tag für alle Beschäftigten vereinbaren. Sollte eine Verschiebung in den August 2025 nicht ausreichen, können die Tarifvertragsparteien eine Verschiebung der 200 Euro in den Januar 2026 vereinbaren.
- Die bestehende Einmalzahlung „Zusatzbetrag für Beschäftigte“ beträgt im Jahr 2025 unverändert 651,50 € und erhöht sich im Jahr 2026 auf 952,00 € (abweichende Beträge für Auszubildende).
- Die bestehende Wahloption, freie Tage, statt der Auszahlung des tariflichen Zusatzgeldes T-ZUG in Anspruch zu nehmen, werden für anspruchsberechtigte Personengruppen ab 2026 erweitert, mit anteiliger Möglichkeit in 2025.
- Bei Vorlage einer schwierigen wirtschaftlichen Situation kann der Arbeitgeber in den Kalenderjahren 2025 und 2026 die bestehende Einmalzahlung TEMB verschieben, unter bestimmten Umständen später sogar entfallen lassen. In Betrieben, die am Stichtag 05.02.25 bereits eine Betriebsvereinbarung zur Umwandlung des TEMB in freie Tage vereinbart haben, kann für das Kalenderjahr 2025 die Differenzierung auf die Einmalzahlung „Zusatzbetrag für Beschäftigte“ angewendet werden.
BVSU-Hauptgeschäftsführer Guido Grohmann kommentiert für die Arbeitgeber: „Dieses Verhandlungsergebnis gleicht einer Medaille mit zwei Seiten. Auf der einen Seite haben wir im Vergleich zu den aufgestellten Forderungen der IG Metall ein gutes Verhandlungsergebnis erreicht. Es orientiert sich in den zentralen Fragen am Pilotabschluss der Metall- und Elektroindustrie, bietet jedoch an für unsere Unternehmen wichtigen Stellen bessere Konditionen. Die andere Seite der Medaille zeigt sich mit Blick auf die wirtschaftlich äußerst angespannte Situation. Vor diesem Hintergrund ist das Ergebnis eine schwere Last, mit dem Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen in den nächsten Jahren umgehen werden müssen. Die Arbeitgeberverbände danken den ehrenamtlichen Mitgliedern ihrer Tarifkommission für ihr intensives Engagement in einem schwierigen Verhandlungsumfeld.“
Über die Annahme der Verhandlungsergebnisse entscheiden die Gremien der Tarifparteien bis zum 25. März 2025.