Dossier Corona-Krise
Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus führt, neben vielen anderen Auswirkungen, auch zur Belastung der deutschen Wirtschaft. Daher haben die Bundes- und Landesregierungen zahlreiche Maßnahmen beschlossen, um diese Folgen einzudämmen.
Nachfolgend geben wir Ihnen einen verdichteten Überblick über unsere Informationsquellen, sowie konkrete wirtschaftspolitische und arbeitsrechtlichen Maßnahmen von EU, Bund und Bundesländern. Eine vollständige Darstellung sämtlicher Details der Maßnahmen sowie deren konkrete Umsetzung kann nicht gewährleistet werden, da viele Fragen nicht abschließend geregelt sind und sich die Sachlage ständig ändert. Das Dossier soll Ihnen einen Überblick geben und die vielen in den letzten Tagen und Wochen von uns an Sie weitergegebenen Informationen strukturieren und verdichten. Eine fortlaufende Aktualisierung ist geplant.
Aktuelle Zahlen und Informationen zum Corona-Virus
- Robert Koch Institut: Übersicht aktuelle Zahlen zum Coronavirus
- John Hopkins Coronavirus Research Center: Corona Virus Map
- Tagesaktuelle Informationen des Bundesgesundheitsministeriums
- Robert Koch-Institut: Antworten auf häufig gestellte Fragen
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Bundesinnenministerium: Krisenstab, allgemeine Situation, Reisebeschränkung/ Grenzkontrollen, Quarantäne
- Informationsvideos der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Umgang mit dem Corona-Virus
- Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
- FAQ zur Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Bundesgesundheitsministerium
- Bundesinnenministerium
Risikogebiete und Reisewarnungen
Für Beschäftigte und Unternehmen, die von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind, wurde ein Schutzschild errichtet, der auf vier Säulen beruht:
- Kurzarbeitergeld flexibilisieren (siehe Reiter Arbeitsrecht)
- Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen
- Milliarden-Hilfsprogramme für alle (Unternehmen jeder Größe, einschließlich Selbständige)
- Stärkung des europäischen Zusammenhalts (siehe Reiter Wirtschaftspolitik)
Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen
Zielsetzung der steuerlichen Maßnahmen ist die Sicherung der Liquidität von Unternehmen. Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, werden maßgeblich die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen (u.a. der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) verbessert. Insgesamt wird Unternehmen hierdurch die Möglichkeit zinsloser Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt. Dies verschafft dem Steuerpflichtigen gegenüber dem Finanzamt eine außerordentliche Zahlungspause. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Anpassung der Vorauszahlungen bei den Ertragsteuern, was zusätzlich unmittelbar Liquidität schafft.
Steuerstundungen
Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31. Dezember 2020 Stundungsanträge für bereits fällige oder fällig werdende Steuern (Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- und Gewerbesteuer) stellen. Dabei hat der Steuerpflichtige die Verhältnisse im Antrag darzulegen. Bei der Prüfung der Stundungsvoraussetzungen sind keine strengen Anforderungen zu stellen. Kann der Steuerpflichtige die durch die Corona-Krise entstandenen Schäden wertmäßig nicht im Einzelnen nachweisen, ist dies kein Grund den Antrag abzulehnen.
Weiterhin hat das Bundesministerium der Finanzen seit dem 01. April 2020 einen Katalog von Fragen und Antworten zu den steuerlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise veröffentlicht. Der Katalog umfasst allgemeine verfahrensrechtliche Fragen, Stundung, Erlass von Steuern, Außenprüfungen sowie Lohnsteuer und Kurzarbeitergeld. Bitte beachten Sie, dass das Dokument laufend an die aktuelle Situation und die sich ergebenden Fragestellungen angepasst wird. Die jeweils aktuelle Fassung ist beim BMF hier abrufbar.
Anpassung von Steuervorauszahlungen
Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31. Dezember 2020 Anträge auf Anpassung der Steuervorauszahlungen auf Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer stellen. Dabei hat der Steuerpflichtige die Verhältnisse im Antrag darzulegen. Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen, die nur Zeiträume nach dem 31. Dezember 2020 betreffen, sind besonders zu begründen.
Für die mittelbar betroffenen Steuerpflichtigen gelten weiterhin die allgemeinen Grundsätze.
Für die Anpassung der Vorauszahlungen ist es erforderlich, dass Steuerpflichtige einen Antrag stellen und darlegen, dass sich das zu versteuernde Einkommen des Jahres 2020 wegen Gewinnausfällen mindert.
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass ein Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen die bereits festgesetzten Vorauszahlungen nicht aufhebt. Sollte die Bearbeitung des Antrags längere Zeit in Anspruch nehmen, so kann ein Stundungsantrag bzw. ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung für die bereits festgesetzten Vorauszahlungen gestellt werden.
Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge
Ist ein Steuerschuldner unmittelbar und nicht unerheblich von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen, so soll bis zum 31. Dezember 2020 von Vollstreckungsmaßnahmen bei allen rückständigen oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Steuern abgesehen werden. Bis zum 31. Dezember 2020 verwirkte Säumniszuschläge sind zu erlassen.
Milliarden-Hilfsprogramme für Unternehmen
Sonderprogramm der KfW
Seit dem 23.03.2020 können Unternehmen, Selbständige und Freiberufler bei Ihren Banken oder Sparkassen Kredite für Investitionen oder Betriebsmittel beantragen, sofern sie bis zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren. Bestehende Programme der KfW wurden ausgeweitet, ein neues Sonderprogramm wurde aufgesetzt werden.
- KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen. Dazu zählen KfW-Unternehmer- und ERP-Gründerkredite, die über Banken und Sparkassen bei der KfW zu beantragen sind.
- KfW-Unternehmerkredit, der Förderkredit für etablierte Unternehmen
- ERP-Gründerkredit für Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind
- KfW-Kredit für Wachstum, der Konsortialkredit für Digitalisierung und Innovation
- KfW-Hilfsformular zur Vorbereitung eines Kreditantrags bei Ihrer Bank oder Sparkasse
- Webinar: KfW Corona-Hilfe – Förderkredite für Unternehmen
- Q+A Faktenblatt der KfW zum KfW-Schnellkredit 2020 (pdf)
Soforthilfen der Bundesländer für Kleinunternehmen und Selbstständige
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Förderangebote des Bundes
BMWi
Bund, Länder und EU
Sonstige
- Rentenbank
- Verband Deutscher Bürgschaftsbanken
- Deutsche Bank: Coronavirus: Wichtige Informationen für Unternehmer
Europäische Förderangebote
- EIB
- Europäische Kommission: Applications welcome from startups and SMEs with innovative solutions to tackle Coronavirus outbreak
- Europäische Zentralbank: ECB announces €750 billion Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP)
Informationen und Förderangebote der Bundesländer
Übersicht: Die Förderinstitute der Bundesländer
Baden-Württemberg
Bayern
- Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), ServiceCenter Corona-Pandemie
- Bayerische Landesamt für Steuern, Antragsformular „Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus“
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
- Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
- „Hamburger Schutzschirm für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen“
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Saarland
- Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
- Saarländische Investitions- und Kreditbank (SIKB)
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Allgemein
- FAQ Arbeitsrechtliche Auswirkungen des Coronavirus (pdf)
- BDA Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie (pdf)
- Checkliste für Firmen im Rahmen der Pandemie-Planung (pdf)
- 10 Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung (pdf)
- Verband deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V
Bundesagentur für Arbeit (Kurzarbeit)
- Videos Kurzarbeitergeld
- Vordrucke, Erläuterungen und Berechnungshilfen
- Besonders die Hinweise zum Antragsverfahren
- Präsentation der Bundesagentur, die einen guten Überblick zum Thema Kurzarbeit gibt
- Erläuterungsvideo der Landesvereinigung der baden-württembergischen Arbeitgeberverbände zur Beantragung von Kurzarbeit
- Neuer Kurzantrag Arbeitslosengeld II
- Abrechnung Kurzarbeit: Präsentation der Bundesagntur für Arbeit (pdf)
- Abrechnung Kurzarbeit: Klickanleitung der Bundesagentur für Arbeit (pdf)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bescheinigungen Grenzübertritt
- Baden-Württemberg
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- FAQ Reisebeschränkung / Grenzkontrollen Innenministerium Bund
Gefährdungsbeurteilung Coronavirus
Informationen für den Einzelhandel
Wirtschaftspolitische Einschätzungen und Positionierungen
BDI: Sachstand Neustart (19.06.)
BDI: Sachstand COVID-19: Wirtschaftliche Auswirkungen (20.05.)
BDI: Neustart und Erholung (16.04.)
BDI: Zollrechtliche Erleichterungen im Zuge der Covid-19 Pandemie (07.04.)
BDI: Acht-Punkte-Steuerplan zur Bewältigung der Corona-Krise (26.03.)
Sachverständigenrat: Sondergutachten angesichts der Corona-Epidemie (30.03.)
Schutzprodukte für unsere Mitgliedsunternehmen
Der Bundesverband Schmuck und Uhren konnte seinen Mitgliedern dank seiner Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband Baden-Württemberg einen Lieferweg für einfache (FFP1) Schutzmasken eröffnen, der auch weiterhin besteht. Weiterhin haben wir einen direkten Zugang zu Masken vom Typ KN95 (FFP2) . Für kleinere Mitgliedsunternehmen halten wir einen Bestand an FFP1- und FFP2-Masken vor, auf den Sie in kleinen Stückzahlen zugreifen können.
Weiterhin besteht in den Unternehmen ein großer Bedarf an Flächen- und Händedesinfektionsmitteln im Rahmen einer berufsmäßigen Verwendung. Bezugsquellen für solche Desinfektionsmittel (gebrauchsfertige Lösungen Ethanol 70 % V/V, Ethanol 80 % V/V, 2-Propanol 70 % V/V oder Biozid) haben wir ebenfalls für unsere Mitglieder recherchiert. Diese können bei Bedarf gerne weitergegeben werden.
Bitte sprechen Sie uns an!