Nach fast zehn Jahren Arbeit, Diskussion und mitunter zähem Ringen zwischen den beteiligten Parteien ist am 24. März 2025 die „Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung der Berufe für Schmuck und Gerät“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlicht darin im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:
- die Verordnung über die Berufsausbildung zum Gold- und Silberschmied und zur Gold- und Silberschmiedin, sowie
- die Verordnung über die Berufsausbildung zum Edelsteinfasser und zur Edelsteinfasserin
Die Verordnung tritt am 1. August 2025 in Kraft, d.h. ab dem kommenden Lehrjahr wird nach den neuen Ausbildungsverordnungen gelehrt werden können. Gleichzeitig treten außer Kraft:
- die Goldschmied-Ausbildungsverordnung vom 2. April 1992,
- die Silberschmied-Ausbildungsverordnung vom 2. April 1992 sowie
- die Edelsteinfasser-Ausbildungsverordnung vom 2. April 1992.