Seit dem 1. Januar 2024 bestehen Einfuhrbeschränkungen für in Russland abgebaute, verarbeitete oder hergestellte Diamanten. Wir bieten einen Überblick über die Fristen und Regelungen der Umsetzung.
Seit Beginn des Ukraine-Krieges steht die Frage im Raum, wie wirtschaftliche Sanktionen gegen Russland so ausgestaltet werden können, dass sie tatsächlich wirken – und nicht durch Umwege in globalen Lieferketten umgangen werden. Ein besonders sensibles Thema ist dabei der Diamantenmarkt: Russland gehört zu den großen Förderländern, und ein erheblicher Teil der weltweiten Lieferkette läuft über internationale Handels- und Verarbeitungszentren.
Mit dem Jahreswechsel 2025/2026 erreichte die EU-Regulierung einen neuen praktischen Wendepunkt: Seit dem 1. Januar 2026 wurden die Anforderungen an Herkunftsnachweise und Rückverfolgbarkeit (Traceability) deutlich anspruchsvoller. Für viele Unternehmen – insbesondere auch für Schmuckhersteller – ist jetzt entscheidend, nicht nur die Verbote zu kennen, sondern vor allem die Compliance-Pflichten im Alltag richtig umzusetzen.
Der politische Ausgangspunkt: G7-Einigung im Dezember 2023
Am 6. Dezember 2023 einigten sich die Staats- und Regierungschefs der G7 auf abgestimmte Importbeschränkungen für nicht-industrielle Diamanten russischen Ursprungs. Ziel war, Russland eine bedeutende Einnahmequelle zu entziehen und gleichzeitig Umgehungsstrategien zu verhindern, bei denen russische Diamanten über Drittstaaten weiterhin in westliche Märkte gelangen.
Die EU setzte diese Entscheidung mit dem 12. Sanktionspaket um. Seit 1. Januar 2024 gilt in der EU ein Importverbot für nicht-industrielle Diamanten und diamantbezogene Produkte, wenn sie:
Ab 1. März 2024 wurde das Verbot auf russische Naturdiamanten ausgeweitet, die in Drittstaaten geschliffen oder verarbeitet wurden – zunächst mit einem Schwellenwert von 1,0 Karat pro Diamant.
Ein weiterer wichtiger Schritt folgte am 1. September 2024: Seit diesem Zeitpunkt gilt die Drittlandsregelung bereits ab 0,5 Karat (bzw. bei synthetischen Diamanten zusätzlich in Gramm/0,1 g). Damit wurde die Abdeckung deutlich breiter – auch im Bereich vieler handelsüblicher Schmucksteine.
Die Praxis zeigte schnell: Viele Lieferketten und Lagerbestände waren bereits vor Inkrafttreten der Stufenregelung aufgebaut worden. Deshalb ergänzte die EU im Juni 2024 (14. Paket) eine Grandfathering-Regel (Bestandsschutz): Bestände, die sich bereits vor dem jeweiligen Stichtag in der EU oder in einem Drittstaat (nicht Russland) befanden oder dort verarbeitet wurden, können unter bestimmten Bedingungen weiter genutzt werden.
Außerdem wurde eine Möglichkeit geschaffen, Schmuck vorübergehend ein- oder auszuführen, etwa für Messen oder Reparaturen – allerdings gilt diese Regel vor allem als „Sicherheitsnetz“, falls das Schmuckverbot für Drittlandsware später aktiviert wird.
Mit dem 16. Paket wurden Anforderungen an Kimberley-Prozess-Zertifikate deutlich verschärft. Seit 1. März 2025 gilt: Bei der Einfuhr von Rohdiamanten gemischter Herkunft müssen die Abbauländer klar genannt sein. KP-Zertifikate, die keine Abbauländer nennen, sind grundsätzlich nicht mehr ausreichend (Ausnahmen bestehen nur für bereits zertifizierte/geschützte Ware).
Ab 1. Januar 2026 müssen Einfuhren in die EU – insbesondere bei Naturdiamanten ab 0,5 ct – durch Traceability-Nachweise gestützt werden. Das betrifft Rohdiamanten, vor allem aber den großen Markt der polierten/geschliffenen Diamanten.
Wichtig ist dabei eine Klarstellung aus dem aktuellen EU-FAQ-Stand: Obwohl ursprünglich ein vollständig „traceability-basiertes“ System geplant war, wird weiterhin auch dokumentenbasierte Evidenz akzeptiert, sofern sie plausibel belegt, dass der Diamant nicht russischen Ursprungs ist. Die Nutzung kommerzieller Traceability-Plattformen ist empfohlen, aber nicht zwingend.
Ein zentraler Punkt ab 2026 ist die Verpflichtung, bei polierten Naturdiamanten die Compliance durch eine Due Diligence Statement on Diamond Origin (DDS) abzusichern.
Diese Erklärung bestätigt, dass die betreffenden polierten Diamanten nicht in Russland abgebaut/produziert/verarbeitet wurden – auch dann nicht, wenn sie außerhalb Russlands weiterverarbeitet wurden.
Damit verschiebt sich die Verantwortung stärker in Richtung Marktteilnehmer: Unternehmen müssen nicht nur „Papiere weiterreichen“, sondern ein eigenes, dokumentiertes Sorgfaltssystem aufbauen.
Viele Unternehmen denken bei den Sanktionen zunächst an den Rohdiamantenhandel oder an Antwerpen als Importknoten. Für Schmuckhersteller ist aber entscheidend: Die Compliance-Frage stellt sich spätestens dann, wenn Steine in Produkte einfließen, die in der EU in Verkehr gebracht werden – insbesondere bei Lieferungen über Drittstaaten oder komplexen Zulieferketten.
Für die Beurteilung reicht es nicht, dass ein Diamant von einem Lieferanten in Indien, Dubai oder einem anderen Drittstaat kommt. Entscheidend ist, ob der Diamant:
0,5 Karat ist keine „Nischen-Grenze“, sondern betrifft viele Schmuckanwendungen (Solitäre, Mittelsteine, höherwertige Ohrstecker/Anhänger etc.).
Die Pflichten greifen pro Stein („per diamond“) und nicht nur pro Schmuckstück.
Schmuckhersteller sollten intern drei Ebenen unterscheiden:
(1)Einkaufs- und Lieferantendokumente
(2) Herkunfts-/Traceability-Nachweise
(3) Eigene Erklärung / Sorgfaltspflicht (DDS)
Wer vor den relevanten Stichtagen bereits Ware im Bestand hatte, kann unter Umständen von Bestandsschutz profitieren. Das ist hilfreich, aber auch riskant, wenn Dokumentation fehlt.
Für Hersteller bedeutet das praktisch:
Ein wichtiger Punkt bleibt politisch offen: Ein vollständiges Verbot für Schmuck, der in Drittstaaten gefertigt wurde und russische Diamanten enthält, ist bislang nicht aktiviert. Die EU hat dies ausdrücklich verschoben, abhängig vom G7-Vorgehen.
Für Hersteller heißt das trotzdem:
Um Sanktionenrisiken zu vermeiden, sollten Schmuckhersteller ein praktikables Mindestniveau etablieren:
Mit dem Jahreswechsel 2025/2026 ist die Sanktionslogik in einer neuen Phase angekommen: Die EU verlagert den Schwerpunkt von einer politischen Grundsatzentscheidung hin zu einer konsequenten praktischen Umsetzung über Traceability und unternehmerische Sorgfalt.
Für die deutsche Schmuckindustrie ist das eine Herausforderung – aber auch eine Chance: Wer saubere Prozesse etabliert, kann Kunden und Handelspartnern künftig noch stärker glaubwürdig vermitteln, dass verantwortungsvolle Beschaffung nicht nur ein Marketingversprechen ist, sondern gelebter Standard.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.