Verpackungsgesetz

Das Verpackungsgesetz gilt auch für Schmuck und Uhren​, egal wie schön und funktional die Verpackung ist.

Einleitung

Seit dem 12. August 2026 gilt ein neues Verpackungsrecht. Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist anwendbar, und das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) hat das Verpackungsgesetz abgelöst. Registrierung, Systembeteiligung und Mengenmeldung bleiben. Neu sind Anforderungen an die Verpackung selbst, und sie treffen Etuis, Uhrenboxen und Versandkartons.

Mitglieder wissen mehr: Das vollständige Dossier zu Verpackungsgesetz und PPWR steht in BVSU Intern, dem Mitgliederportal des Verbands.

Was gilt

Betroffen ist jedes Unternehmen, das verpackte Ware erstmals gewerbsmäßig in Deutschland bereitstellt. Eine Mindestmenge gibt es nicht.

  • Registrierung: Vor der ersten Bereitstellung ist das Unternehmen im Verpackungsregister LUCID zu registrieren.
  • Systembeteiligung: Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, sind bei einem dualen System zu beteiligen. Dazu zählen Etuis, Boxen und Versandverpackungen samt Füllmaterial.
  • Zwei Rollen: Der Erzeuger verantwortet die Konformität der Verpackung, der Hersteller Registrierung, Meldung und die Finanzierung der Verwertung. Wer Verpackungen unter eigener Marke fertigen lässt, gilt als Erzeuger.
  • Konformität: Erzeuger brauchen eine technische Dokumentation und eine EU-Konformitätserklärung. Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom VI dürfen zusammen 100 Milligramm je Kilogramm nicht überschreiten.

Ausland: Unternehmen ohne deutsche Niederlassung, die direkt an Endkunden liefern, müssen einen Bevollmächtigten benennen.

Welche Fristen laufen

  • 31. Dezember 2026: Systembeteiligungen nach altem Recht gelten längstens bis zu diesem Tag fort.
  • 12. Februar 2027: Ab dann werden Verstöße gegen die neuen EU-Pflichten mit Bußgeld geahndet.
  • 1. Januar 2030: Es greifen die Vorgaben zu Leerraum, Minimierung, Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteil.

Wo es schwierig wird

Die Rolle ist je Produktlinie zu bestimmen und kann zwischen zwei Artikeln desselben Katalogs abweichen. Für Kleinstunternehmen gilt eine Sonderregel, und bei neutralen Versandkartons widersprechen sich die Auslegungen von EU-Kommission und Zentraler Stelle teilweise.

Viele Etuis und Boxen stammen aus asiatischer Fertigung, wo Nachweise zu Material und Schwermetallen erst entstehen. Gleichzeitig verlangen Geschäftspartner pauschal Konformitätserklärungen, auch wo das Gesetz sie nicht vorsieht.

Am stärksten trifft die Branche das Jahr 2030. Ein kleines Stück in großer Box und Etuis mit Magnet, Scharnier und Stoffeinlage sind dann auf dem Prüfstand. Wer heute Verpackungen entwickelt oder bestellt, entscheidet darüber oft schon mit.

Was Unternehmen jetzt prüfen sollten

  1. Welche Rolle haben Sie je Verpackung, und stimmen Ihre Angaben in LUCID noch?
  2. Ist Ihre Systembeteiligung über den 31. Dezember 2026 hinaus geregelt?
  3. Liegen für Etuis und Boxen Lieferantennachweise zu Material und Schwermetallen vor?

Häufige Fragen

Gilt das Verpackungsgesetz noch? Nein. Seit dem 12. August 2026 gelten die PPWR und das VerpackDG. LUCID und die dualen Systeme bestehen fort.

Muss sich auch ein kleiner Juwelier oder Goldschmied registrieren? Ja. Für Registrierung und Systembeteiligung gibt es keine Bagatellgrenze. Erleichterungen bestehen bei den Meldepflichten und für Kleinstunternehmen bei der Erzeugerrolle.

Brauche ich für meine Etuis eine Konformitätserklärung? Nur, wenn Sie als Erzeuger gelten. Sonst liegt die Pflicht bei dem Unternehmen, das die Verpackung herstellt oder unter eigener Marke herstellen lässt.

Werden große Schmuckschachteln verboten? Ab 2030 ist der Leerraum bei Um-, Transport- und Versandverpackungen auf 50 Prozent begrenzt, und Verpackungen sind auf das nötige Maß zu beschränken. Die Einzelheiten legt die EU noch fest.

Unsere Mitglieder wissen mehr

In BVSU Intern, dem Mitgliederportal des Verbands, finden Mitgliedsunternehmen das vollständige Dossier zu Verpackungsgesetz und PPWR:

  • Wer betroffen ist: Erzeuger und Hersteller, Markenvorrang, Kleinstunternehmen-Regel und Bevollmächtigte
  • Aktuelle Pflichten: LUCID, Systembeteiligung, Datenmeldung, Konformitätserklärung und Zulassung für gewerbliche Verpackungen
  • Timeline und Fristen von 2026 bis 2038
  • Besonderheiten der Branche: Schwermetalle in Etuis, Leerraum, Recyclingfähigkeit und Versandverpackungen
  • Handlungsempfehlungen nach Unternehmenstyp, Dienstleister und Anlaufstellen

Bei Einzelfragen berät die Geschäftsstelle Mitglieder persönlich. Sie sind noch kein Mitglied? Dann lohnt sich ein Blick auf unsere Leistungen.

Stand: Oktober 2026

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