Geldwäscheprävention nach dem Geldwäschegesetz

Wir helfen unseren Mitgliedern bei der korrekten Umsetzung der Geldwäsche-Richtlinien und informieren über neue Entwicklungen in engem Austausch mit der deutschen Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU).

Rechtschaffene Unternehmen werden von Kriminellen nicht selten missbraucht, um Geld zu waschen. Diese versuchen dabei, Investitionen zu tätigen, mit denen illegal erworbene Gewinne aus schweren Straftaten so in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeführt werden, dass die illegale Herkunft des Geldes nicht mehr nachvollzogen werden kann. Unternehmen der Schmuck- und Uhrenbranche sind hiervon vermehrt betroffen. Dagegen wendet sich das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten – Geldwäschegesetz (GwG) und verpflichtet in Deutschland tätige Wirtschaftsakteure, bei der Geldwäscheprävention aktiv mitzuwirken.

Jedes Unternehmen in Deutschland ist verpflichtet, proaktiv Maßnahmen zur Geldwäscheprävention zu ergreifen, Versäumnisse können schwerwiegende Folgen (wirtschaftlicher Schaden, Bußgelder, Imageverlust) haben. Das Gesetz sieht zum Beispiel je nach Situation unter anderem folgende Maßnahmen vor:

  • Das Vorhalten eines wirksamen und angemessenen Risikomanagements inklusive Risikoanalyse und interner Sicherungsmaßnahmen.
  • Die Bestimmung eines Geldwäschebeauftragten.
  • Die Erfüllung von allgemeinen Sorgfaltspflichten bei der Annahme von Barzahlungen über 10.000 Euro (ab 01.01.2020 über 2.000 Euro im Handel mit Edelmetallen) oder unabhängig vom Betrag beim Vorliegen von Tatsachen, die darauf hindeuten, dass es sich um den Gegenstand von Geldwäsche handelt oder die Vermögensgegenstände im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung stehen.
  • Eine Meldepflicht für Sachverhalte wenn Tatsachen vorliegen, die darauf hindeuten, dass Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vorliegen könnte, unabhängig vom Wert des betroffenen Vermögensgegenstandes oder der Transaktionshöhe.
  • Die Erfüllung von Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten.

Der Bundesverband Schmuck, Uhren, Silberwaren und verwandte Industrien e.V. unterstützt seine Mitglieder mit Informationen zum Geldwäschegesetz und zur Umsetzung von präventiven Maßnahmen.

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