Wir helfen unseren Mitgliedern bei der korrekten Umsetzung der Geldwäsche-Richtlinien und informieren über neue Entwicklungen in engem Austausch mit der deutschen Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU).
Rechtschaffene Unternehmen werden von Kriminellen nicht selten missbraucht, um Geld zu waschen. Diese versuchen dabei, Investitionen zu tätigen, mit denen illegal erworbene Gewinne aus schweren Straftaten so in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeführt werden, dass die illegale Herkunft des Geldes nicht mehr nachvollzogen werden kann. Unternehmen der Schmuck- und Uhrenbranche sind hiervon vermehrt betroffen. Dagegen wendet sich das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten – Geldwäschegesetz (GwG) und verpflichtet in Deutschland tätige Wirtschaftsakteure, bei der Geldwäscheprävention aktiv mitzuwirken.
Jedes Unternehmen in Deutschland ist verpflichtet, proaktiv Maßnahmen zur Geldwäscheprävention zu ergreifen, Versäumnisse können schwerwiegende Folgen (wirtschaftlicher Schaden, Bußgelder, Imageverlust) haben. Das Gesetz sieht zum Beispiel je nach Situation unter anderem folgende Maßnahmen vor:
Der Bundesverband Schmuck, Uhren, Silberwaren und verwandte Industrien e.V. unterstützt seine Mitglieder mit Informationen zum Geldwäschegesetz und zur Umsetzung von präventiven Maßnahmen.