Feingehalt und Punzierung

Fast jedes Land hat in Bezug auf erlaubte Feingehalte bei Edelmetallen und Punzierungsvorschriften für Schmuck- und Uhrenprodukte seine eigenen Regeln. Wir wissen, welche das sind.

Der Bundesverband Schmuck, Uhren, Silberwaren und verwandte Industrien e.V. berät seine Mitglieder in allen Fragen zur Feingehaltskennzeichnung und Punzierung für alle potenziellen Märkte weltweit. Denn ob und wie Kontrollen von Edelmetallerzeugnissen durchgeführt werden, ist in vielen Ländern der Erde unterschiedlich geregelt, es gibt keine international einheitliche Vorgehensweise. Schon alleine in der Europäischen Union sind die Regelung der Kontrollen und Punzierung von Edelmetallerzeugnissen sehr unterschiedlich. Beispielsweise gilt für die deutschsprachigen Staaten:

  • In Deutschland und Österreich gilt das System der Eigenpunzierung, das bedeutet, dass Hersteller, Händler und Importeure die Stempelung der Edelmetallprodukte selbst durchführen.
  • In der Schweiz dagegen erfolgt zumindest die Punzierung von Uhren durch eine unabhängige (staatliche) Prüfstelle und auch die Eigenpunzierung von Schmuck ist strenger geregelt.

Bezüglich der Feingehaltsangabe dürfen in Deutschland „Gold- und Silberwaren […] zu jedem Feingehalt angefertigt und feilgehalten werden.“ Die Angabe des Feingehaltes ist jedoch nur nach bestimmten Maßgaben gestattet: „Auf goldenen Geräten darf der Feingehalt nur in 585 oder mehr Tausendteilen, auf silbernen Geräten nur in 800 oder mehr Tausendteilen angegeben werden.“ […] (Auszug aus dem Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren, Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7142-1, veröffentlichte bereinigten Fassung vom 25. April 2007). Wird Ware für andere Länder produziert, so ist Vorsicht geboten aufgrund der sehr heterogenen Bestimmungen.

Mit der „Hallmarking Convention“ (auch Wiener Konvention genannt) besteht ein internationales Übereinkommen aus dem Jahre 1972 mit dem der Handel mit Edelmetallgegenständen vereinfacht und zugleich der Verbraucherschutz und der faire Wettbewerb erhöht werden sollen. Auch eine gegenseitige Kontrolle von gekennzeichneten Waren aus Mitgliedstaaten entfällt. Die Mitgliedsstaaten verwenden zur Kennzeichnung eine gemeinsame Punze, die „Common Control Mark“ (CCM-Punze), die als weltweit einziger internationaler Echtheitsstempel gilt. Zu den Mitgliedern der Punzierungs-Konvention zählen momentan 21 Staaten der Vereinten Nationen, Deutschland gehört nicht dazu.

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