Normung (DIN / CEN / ISO)

Der Bundesverband Schmuck, Uhren, Silberwaren und verwandte Industrien e.V. vertritt seine Mitglieder in den für unsere Branche relevanten Gremien bei DIN, CEN und ISO.

Einleitung

Normen legen fest, welche Feingehalte für Edelmetalllegierungen üblich sind, wie eine Ringgröße gemessen wird und wann eine Uhr als wasserdicht bezeichnet werden darf. Sie sind freiwillig, wirken aber über Gesetze, Verträge und Gerichte weit in den Geschäftsalltag hinein. Der BVSU arbeitet in den für die Branche zuständigen Gremien bei DIN, CEN und ISO mit.

Mitglieder wissen mehr: Das vollständige Dossier zur Normung mit den Branchennormen im Einzelnen, Handlungsempfehlungen und Anlaufstellen steht in BVSU Intern, dem Mitgliederportal des Verbands.

Wann Normen verbindlich werden

Eine Norm ist zunächst eine Empfehlung. Verbindlich wird sie auf drei Wegen. Erstens kann eine Rechtsvorschrift auf sie Bezug nehmen: Die REACH-Verordnung begrenzt die Nickelfreisetzung aus Schmuck, geprüft wird nach der Norm EN 1811. Zweitens können Vertragspartner eine Norm vereinbaren. Drittens ziehen Gerichte Normen als anerkannte Regeln der Technik heran. Wer von einer Norm abweicht, muss das im Streitfall begründen können.

Welche Normen die Branche betreffen

Für Edelmetalle und Schmuck sind vor allem vier Normen maßgeblich: ISO 9202 für die Feingehalte von Edelmetalllegierungen, ISO 8654 für die Farben von Goldlegierungen, ISO 8653 für Ringgrößen und ISO 18323 für die Begriffe im Diamanthandel. ISO 9202 ist im Mai 2026 in neuer Ausgabe erschienen. Für Uhren regelt ISO 22810 die Wasserdichtigkeit, ISO 6425 gilt für Taucheruhren und ISO 1413 für die Stoßsicherheit. Hinzu kommen Verfahrensnormen für die Edelmetallanalyse im Labor.

In Deutschland ist der DIN-Normenausschuss Feinmechanik und Optik (NAFuO) für Schmuck und Uhren zuständig. International arbeitet das Komitee ISO/TC 174 „Jewellery and precious metals“, dessen Sekretariat DIN führt, für Uhren das Komitee ISO/TC 114. Die meisten europäischen Schmucknormen sind Übernahmen der ISO-Normen. Normen sind kostenpflichtig und werden in Deutschland über DIN Media bezogen, den früheren Beuth Verlag.

Wo es schwierig wird

Normen werden laufend überarbeitet. Wer mit einer veralteten Ausgabe arbeitet, bemerkt das oft erst bei einer Reklamation. Eine Lieferung kann zudem gesetzlich einwandfrei sein und trotzdem gegen den Vertrag verstoßen, wenn der Kunde eine bestimmte Norm vorgegeben hat.

Auch die Sprache der Normen hat Folgen. Die Angabe „3 bar“ auf einer Uhr beschreibt eine Prüfbedingung und keine Tauchtiefe. Wer in der Werbung mehr verspricht, als die Norm hergibt, riskiert Abmahnungen. In den kommenden Jahren entstehen außerdem neue Normen zu Verpackungen, Batterien und digitalen Produktpässen, die auch Schmuck und Uhren erfassen.

Was Unternehmen jetzt prüfen sollten<

  • Welche Normen gelten für das eigene Sortiment, und liegen sie in der aktuellen Ausgabe vor?
  • Verweisen Lieferverträge oder Kundenvorgaben auf Normen, und auf welche Ausgabe?
  • Stimmen Angaben zu Wasserdichtigkeit, Feingehalt oder Diamanten mit den Begriffen der Normen überein?

Häufige Fragen

Sind DIN-Normen Pflicht? Nein. Sie werden verbindlich, wenn ein Gesetz oder ein Vertrag auf sie verweist. Gerichte nutzen sie aber auch ohne solchen Verweis als Maßstab.

Wo bekomme ich Normen für Schmuck und Uhren? Bei DIN Media gegen Entgelt. Kostenlos einsehen lassen sie sich an den Normen-Infopoints von DIN.

Wann darf eine Uhr als wasserdicht bezeichnet werden? ISO 22810 legt Prüfungen und zulässige Bezeichnungen fest. Für Taucheruhren gilt die strengere ISO 6425.

Kann mein Unternehmen an Normen mitarbeiten? Ja, über die Arbeitsausschüsse bei DIN. Der BVSU vermittelt seinen Mitgliedern den Zugang.

Unsere Mitglieder wissen mehr

Das Dossier „Normung (DIN, CEN, ISO)“ in BVSU Intern führt das Thema für die Branche im Einzelnen aus:

  • Aktuelle Pflichten und Anforderungen
  • Relevante Besonderheiten und Normen für die Branche
  • Sanktionen bei Verstößen
  • Handlungsempfehlungen für BVSU-Mitgliedsunternehmen
  • Dienstleister und Anlaufstellen

Bei Einzelfragen berät die Geschäftsstelle Mitglieder persönlich. Sie sind noch kein Mitglied? Dann lohnt sich ein Blick auf unsere Leistungen.

Stand: Oktober 2026

Sie haben Fragen? Melden Sie sich gerne bei uns...

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von Ihnen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und hilft uns zu verstehen, welche Abschnitte der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

Mehr Informationen: Datenschutzerklärung