Seit dem 25. Mai 2018 gilt die EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die DSGVO erfüllt bisher die Erwartungen – im positiven wie im negativen Sinne. Sie greift tief in die Prozesse der Unternehmen und Verbände ein, führt bei vielen Wirtschaftsakteuren zu Verunsicherung und verlangt erhebliche, zum Teil kostspielige, Anpassungen und ein Umdenken beim praktizierten Datenschutz. Vor diesem Hintergrund hat der BDI in Kooperation mit der Sozietät Linklaters LLP den Unternehmensleitfaden „Hinweise für die Unternehmens- und Verbandspraxis. Betroffenenrechte und weitere Kernelemente der EU Datenschutz-Grundverordnung“ erstellt, den wir Ihnen hier zum Download bereitstellen.