Am Mittwoch, dem 23. Januar 2019 besuchten Vertreter des Bundesverbandes Schmuck- und Uhren (BVSU) die Arbeitsagentur in Pforzheim. Im Gespräch mit der Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim, Martina Lehmann und ihrer Stellvertreterin, Annette Hanfstein, wurden Möglichkeiten zur Qualifizierung von Personal für die Schmuck- und Uhrenbranche erörtert.
Bei dem gut einstündigen Austausch der Agenturleitung mit dem Präsidenten des BVSU, Uwe Staib, BVSU-Hauptgeschäftsführer Dr. Guido Grohmann, BVSU-Geschäftsführerin Christine Köhle-Wichmann und BVSU-Geschäftsführer Johannes-Peter Schmitt, ging es um konkrete Möglichkeiten der Zusammenarbeit bei der Qualifizierung neu eingestellter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie um Erweiterungsqualifizierungen für Beschäftigte. Der Verband sucht nach neuen Aus- und Weiterbildungsmodellen und Kooperationen.
Der Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften sei sowohl in den Fertigungsberufen aber auch im Schmuckeinzelhandel hoch. „Unsere Unternehmen haben großen Bedarf an gut qualifizierten Goldschmieden oder Feinpolierern“, so Verbandspräsident Staib. Laut Hauptgeschäftsführer Dr. Grohmann fehlt es potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern aber auch vielen Beschäftigten häufig an Basisqualifikationen, beispielsweise im Bereich der Arbeitssicherheit.
Einig waren sich die Gesprächspartner, dass sich die Suche nach adäquaten Fachkräften zunehmend schwieriger gestaltet und es daher unerlässlich ist, die Qualifizierung Beschäftigter in Unternehmen zu verstärken sowie Berufsrückkehrenden den Einstieg zu erleichtern.
„Wir haben nicht nur die Möglichkeit, Arbeitslose zu qualifizieren, es ist mir auch ein großes Anliegen, unsere Unternehmen bei der Weiterbildung ihrer Beschäftigten beratend und finanziell zu unterstützen“, so Lehmann.
Annette Hanfstein erläuterte die durch das neue Qualifizierungschancengesetz verbesserten Möglichkeiten für Beschäftigte. Weiterbildungen können seit Jahresbeginn unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße gefördert werden. Bei Kleinstbetrieben mit weniger als zehn Beschäftigten etwa können die Kosten der Weiterbildung zu 100 Prozent von der Arbeitsagentur übernommen werden.